Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.      Allgemeines, Angebot und Auftrag

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden die ausschließliche Grundlage für sämtliche mit der GMK electronic design GmbH abgewickelten Geschäfte. Die Allgemeinen Bedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Anderslautende oder ergänzende (Geschäfts-) Bedingungen der Vertragspartner, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, sind keine Bestandteile der Verträge zwischen der GMK electronic design GmbH und dem Besteller, außer sie würden ausnahmsweise von der GMK electronic design GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen keine abweichende Regelung enthalten, gelten ergänzend dazu die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie. Dieses Dokument kann über die Website www.zvei.org des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. bezogen werden. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an einen gewerblichen Kundenkreis (Unternehmer). Mit der Auftragsvergabe versichert der Besteller gewerblich bzw. selbständig tätig zu sein und bestätigt das Handeln im Rahmen seiner gewerblichen bzw. selbständigen Tätigkeit. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Bestellers bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Angebot des Bestellers ist bindend. Der Zugang der Bestellung im elektronischen Geschäftsverkehr wird von uns umgehend per E-Mail bestätigt (Eingangsbestätigung, die keine Annahme darstellt). Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Annahmeerklärung (per E-Mail, Fax o.ä.). Bei Annahme des Angebots werden wir den Auftrag umgehend bestätigen, den Vertragstext speichern und dem Besteller nebst diesen AGB (Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen) per E-Mail zusenden. Die Vertragssprache ist deutsch.  

2.      Preis

Unsere Preise verstehen sich in EURO (€) netto ab Werk ausschließlich Verpackung, Versand und Transport, zuzüglich Mehrwertsteuer. Versandkosten werden gesondert berechnet.  

3.      Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die GMK electronic design GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern (§ 288 II BGB). Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die GMK electronic design GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die GMK electronic design GmbH ist nicht verpflichtet, Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden Schecks angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer und sonstige Spesen trägt der Besteller. Diese Kosten sind der GMK electronic design GmbH zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Wechsel werden von der GMK electronic design GmbH nicht angenommen. Der Besteller ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur befugt, soweit der Gegenanspruch des Bestellers rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch die GMK electronic design GmbH anerkannt ist.  

4.      Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der GMK electronic design GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher der GMK electronic design GmbH gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Dem Besteller ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Folgenden zusammen: „Verarbeitung“ und im Hinblick auf den Liefergegenstand: „verarbeitet“) erfolgt für die GMK electronic design GmbH; der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als „Neuware“ bezeichnet. Der Besteller verwahrt die Neuware für die GMK electronic design GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der GMK electronic design GmbH gehörenden Gegenständen steht der GMK electronic design GmbH Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Besteller Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich die GMK electronic design GmbH und der Besteller darüber einig, dass der Besteller der GMK electronic design GmbH Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Besteller hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die GMK electronic design GmbH ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der GMK electronic design GmbH in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der der GMK electronic design GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Verbindet der Besteller den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an die GMK electronic design GmbH ab. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der in dieser Ziff. 4 (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Besteller wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die GMK electronic design GmbH weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist die GMK electronic design GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann die GMK electronic design GmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dessen Kunden verlangen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller der GMK electronic design GmbH die Geltendmachung ihrer Rechte gegen dessen Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Besteller erfolgt. Der Besteller hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller die GMK electronic design GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der GMK electronic design GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird die GMK electronic design GmbH auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Der GMK electronic design GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die GMK electronic design GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes / der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung der GMK electronic design GmbH, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.  

5.      Versand, Abnahme und Gefahrübergang

Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Transporte erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Die GMK electronic design GmbH trägt die Gefahr bis zur ordnungsgemäßen Auslieferung der Liefergegenstände an den Beförderer. Mit der Auslieferung der Liefergegenstände an den Beförderer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder des Verlustes sowie der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über. Somit trägt der Besteller bereits insbesondere die Gefahren von dem Transport der Liefergegenstände. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichtabnahme durch den Besteller ist die GMK electronic design GmbH nach Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Rechnungsbetrages nicht im Stande ist. Im übrigen geht die Gefahr mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.  

6.      Lieferumfang, Lieferfrist

Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Die vereinbarte Frist zur Bereitstellung der Lieferungen (Lieferfrist) beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Der Fristbeginn setzt damit den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Die vereinbarten Fristen setzen daneben voraus, dass uns durch den Besteller schriftlich bestätigt wird, dass wir die notwendigen Unterlagen erhalten haben. Werden Erklärungen und Erläuterungen des Bestellers, die notwendigerweise zur Erfüllung des Auftrages vorliegen müssen, nicht rechtzeitig abgegeben, so wird eine vereinbarte Frist angemessen verlängert. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Lager der GMK electronic design GmbH verlassen hat. Sofern Lieferung mit Aufstellung oder Montage vereinbart ist, ist die Lieferfrist eingehalten, sobald die Aufstellung oder Montage innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der GMK electronic design GmbH liegen, insbesondere auch bei allen Fällen von höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen, behördlich angeordnete Ein- und Ausfuhrverbote, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern bzw. Zulieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der GMK electronic design GmbH nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von der GMK electronic design GmbH werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Teillieferungen sind innerhalb der von der GMK electronic design GmbH angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Durch Teillieferung entstehende höhere Kosten trägt die GMK electronic design GmbH.  

7.      Annulierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% - 30% (netto) des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.  

8.      Prüfung der Liefergegenstände, Gewährleistung, Verjährungsfristen

8.1  Dem Besteller obliegt eine Untersuchungs- und Rügepflicht. Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände unverzüglich nach Erhalt auf Qualität und Vollständigkeit zu überprüfen. Der Besteller ist verpflichtet, evtl. Beanstandungen der Liefergegenstände sowie etwaige Transportschäden der GMK electronic design GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Handelt es sich um einen offensichtlichen Mangel und erfolgt die schriftliche Anzeige nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab Erhalt der Liefergegenstände, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Die Beweislast hierfür trägt der Besteller. Die Mängelanzeige muss schriftlich erfolgen. Im übrigen gilt § 377 HGB.

8.2  Bei offenkundigen Transportschäden muss sich der Besteller bei Erhalt der Ware erkennbare Beschädigungen an der Verpackung bei Annahme der Liefergegenstände vom Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen. 8.3 Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der 14-tägigen Rügefrist nicht entdeckt werden konnten (so genannte versteckte, nicht offensichtliche Mängel), sind der GMK electronic design GmbH unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt der Liefergegenstand als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Die Beweislast hierfür trägt der Besteller. Die Mängelanzeige muss schriftlich erfolgen. Im übrigen gilt § 377 HGB. 8.4  Für rechtzeitige gerügte Mängel gelten folgende Gewährleistungen der GMK electronic design GmbH: Die GMK electronic design GmbH leistet für Mängel an den Liefergegenständen nach Wahl der GMK electronic design GmbH Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Natürlicher Verschleiß sowie unsachgemäße Bedienung ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt in jedem Fall vorzeitig, sobald an den Liefergegenständen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der GMK electronic design GmbH, vom Besteller oder Dritten irgendwelche Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Soweit im Einzelfall keine abweichende Gewährleitungsfrist vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Liefergegenstände.

8.5  Verjährungsfristen

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Liefergegenstände – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr.1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr.2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634 a Abs. 1 Nr.2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

(2) Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die GMK electronic design GmbH, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzanprüche jeder Art gegen die GMK electronic design GmbH bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 1 Satz 1. (3) Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender Maßgabe: a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit die GmbH electronic design GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. b) Die Verjährungsfristen gelten für die Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung der Liefergegenstände.

(5) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.  

9.      Haftungsausschluss

9.1  Die GMK electronic design GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der GMK electronic design GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die GMK electronic design GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 dieses Abs. 9.1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung der GMK electronic design GmbH ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieses Abs. 9.1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

9.2  Die Regelungen des vorstehenden Abs. 9.1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung) und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendunge.

9.3  Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9.4  Eine wesentliche Pflichtverletzung liegt bei Verletzung einer Vertragspflicht vor, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und auf die der Kunde vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die GMK electronic design GmbH haftet im anerkannten Schadensfall bis zu einer Obergrenze von bis zu 25 % der Auftragssumme, maximal bis € 25.500,-. Für darüberhinausgehende Ansprüche leisten wir keinen Schadensersatz. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.  

10.    Abtretung

Der Besteller darf seine Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit der GMK electronic design GmbH nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung abtreten.  

11.    Ausfuhr

Der Kunde verpflichtet sich, die von GMK electronic design GmbH ausgelieferte Ware sowie von GMK electronic design GmbH erhaltene technische Informationen nur unter Beachtung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen seines Heimatstaates und der Vereinigten Staaten von Amerika auszuführen und die gleiche Verpflichtung seinen Abnehmern aufzuerlegen, unbeschadet der sonstigen Bestimmungen des Vertrages und dieser Bedingungen. Für Verstöße gegen diese Verpflichtungen haftet ausschließlich der Kunde.  

12.    Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Zur Ausfüllung der Regelungslücke soll diejenige Regelung des betreffenden Punktes als vereinbart gelten, welche die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages unter Berücksichtigung der Interessenlage der Parteien vermutlich getroffen hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

13.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und der GMK electronic design GmbH und dem Besteller ergebenden Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Vertragsabschluss und das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der GMK electronic design GmbH und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage ausschließlich bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz unseres Unternehmens in Wernberg-Köblitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.  

14.    Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet werden. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung seiner Daten ausdrücklich zu. Bei der Behandlung der Daten des Bestellers beachtet die GMK electronic design GmbH die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorschriften.